Eine neue Verfassung für Österreich





Wir präsentieren euch unser Konzept für ein neues, starkes, gerechtes und modernes Österreich!



Vorwegschicken möchten wir aber, dass dies nicht die endgültige Fassung ist. Dazu bedarf es sehr langer juristischer Arbeit, die wir erst umsetzen werden, wenn wir die Möglichkeit dazu haben. Vielmehr sollen hier die Eckpunkte einer neuen österreichischen Verfassung dargestellt werden.

Parteien

Jegliche Partei oder sonstige politische Verbindung auf Staatsebene ist verboten! 

Nationalrat

Österreich ist eine demokratische Republik, deren Recht vom Volk ausgeht. Daher soll der Nationalrat wie folgt gewählt werden. Der Staat ist in 183 Wahlkreise zu teilen, ein Wahlkreis für ein Mandat, die jeweils ca. eine gleiche Bevölkerungsgröße aufweisen müssen. In einem Wahlkreis darf jeder passiv wahlberechtigte Bürger antreten. Jeder Bürger darf aber immer nur in einem Wahlkreis antreten. Jeder aktiv wahlberechtigte Staatsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz im Wahlkreis hat, darf in diesem, und nur in diesem, wählen.Der Kandidat mit den meisten Stimmen bekommt das Nationalratsmandat. Dieses Mandat kann ihm jederzeit entzogen werden, wenn ein Wahlkreis mit absoluter Mehrheit in einer Kreisabstimmung dafür stimmt.Der Nationalratsabgeordnete hat auf einer eigens vom Parlament einzurichtenden Homepage die Bürger seines Wahlkreises über seine Aktivitäten im Parlament, insbesondere sein Abstimmverhalten und die Gründe dafür, regelmäßig zu dokumentieren.Wenn ein Wahlkreis mit dem Abstimmverhalten des Abgeordneten für ein bestimmtes Gesetz nicht einverstanden ist, kann ein Wahlkreis per Schnellabstimmung innerhalb einer Woche mit absoluter Mehrheit ein Veto gegen das Abstimmverhalten des Abgeordneten einlegen


Verfassung


Einige Normen der Verfassung können nicht geändert werden (Ewigkeitsgarantie). Dies betrifft vor allem die Grundrechte, sowie das Verbot auf andere Steuern wie der Umsatzsteuer auf Bundesebene und die Säulen der Verfassung. Dies soll eine Kernverfassung sein, die nicht geändert werden kann. Darunter soll es eine Verfassung auf einer Urkunde geben, die die grundlegenden Regeln des Staates festsetzt. Diese Verfassung soll vom Verfassungsgerichtshof auch daraufhin überprüft werden können, ob einzelne Bestimmungen der Kernverfassung widersprechen. Diese Verfassung kann mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und einer Volksabstimmung geändert werden.


Bundespräsident


Der Bundespräsident soll dieselben Befugnisse wie jetzt haben und genauso gewählt werden.


Regierung


Die Regierung wird wie jetzt vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt. Der Bundeskanzler kann weiterhin vom Bundespräsidenten frei ernannt werden. Die Regierungsmitglieder müssen jedoch zusätzlich eine Fachqualifikation für das jeweilige Ministerium vorweisen können und vom Nationalrat mit absoluter Mehrheit gewählt werden. Ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung und ohne Praxis in dem Gebiet des Ministeriums, kann ein Bürger nicht Minister werden. Bevor die einzelnen Regierungsmitglieder vom Nationalrat gewählt werden, müssen sie sich einem Hearing unterstellen.
Andere Ministerien als die Ministerien für Inneres, Äußeres, Verteidigung und Finanz sind auf Bundesebene nicht erlaubt!


Gesetzgebung


Das Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren soll gleichbleiben. Lediglich die Kernverfassung kann nicht geändert werden. Für die Änderung der Urkunde muss zusätzlich eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Für sonstige Verfassungsgesetze soll auf der Homepage des Parlaments eine eigene Liste erstellt werden, welche Normen im Verfassungsrang stehen. Diese Normen können auch ohne Volksabstimmung geändert werden.
Zusätzlich soll es bei Volksbegehren zwangsweise zu Volksabstimmungen kommen, wenn Volksbegehren mehr als 200.000 Unterschriften sammeln. Das Volk soll so selbst Gesetze aufheben, ändern oder schaffen können.

Bundesländer


Die Kompetenz- Kompetenz liegt beim Bund. Ansonsten haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz. Bestimmte Bereiche bleiben aber dem Bund als alleinigem Gesetzgeber vorbehalten. Dies soll eine taxative Liste sein, die vor allem das Zivilrechtswesen, das Strafrechtswesen, Militär und das Verwaltungswesen beinhaltet, vor allem die Hoheitsverwaltung. 
Die Landtage werden im selben Modus wie der Nationalrat gewählt. Mit dem Unterschied, dass die Landtagsmandate auf Kreise im Bundesland aufgeteilt werden müssen. Die Regierungen der Länder werden auf gleiche Weise wie die Bundesregierung bestellt, nur dass die Landtage die Landesregierungsmitglieder wählen und nicht der Nationalrat.


Justiz


Die Justiz bleibt im Wesentlichen aufrecht. Änderungen betreffen vor allem die Staatsanwaltschaft. Diese soll dem Gerichtssystem gleich eine unabhängige Struktur bekommen. Geführt werden soll sie von einem unabhängigen, weisungsfreien Generalstaatsanwalt, der jedoch dem Nationalrat verantwortlich ist. Weiters soll die Staatsanwaltschaft in spezielle Fachgebiete aufgeteilt werden. Um die Verfahren zu beschleunigen, soll es eigene Wirtschaftsstaatsanwälte geben, sowie eigene Korruptionsstaatsanwälte und Staatsanwälte, die nur im Kernbereich tätig sind. Auch müssen Richter speziell eingeteilt werden und die Ausbildung umstrukturiert werden.
Es soll weiters eigene Anwälte geben, die nur für die Bürger im Zivilrechtswesen zuständig sind. In Anspruch nehmen können diese vom Staat bezahlten Anwälte nur natürliche Personen, die nicht über das entsprechende Einkommen verfügen, bzw. wenn die zu erwartenden Prozesskosten die Leistungsfähigkeit der natürlichen Person übersteigt.



Militär und Äußeres



Das Militär soll wie die Polizei gestärkt werden. Nicht nur soll die Ausrüstung stark vergrößert und erweitert werden, sondern die Ausbildung soll auch verändert werden. Terrorismus, Cyberterror, Cyberangriffe fremder Staaten; die Herausforderungen der Zukunft sind vielfältig. Darauf müssen wir mit speziellen Ausbildungsprogrammen vorbereitet sein. Die Ausbildung soll dazu so attraktiv gestaltet werden, dass mehr Menschen unser Land verteidigen. Der Sold soll angemessen hoch sein und es muss die Möglichkeit bestehen, beim Militär Schulabschlüsse durchzuführen.
Ein Beitritt zu einer Union ist außerdem ausgeschlossen, wenn der Staat dadurch Kompetenzen abgibt. Es dürfen mit anderen Staaten und Internationalen Organisationen lediglich Verträge abgeschlossen werden, die jederzeit ohne großen Aufwand kündbar sind.
Geheimdienste sind dem Nationalrat verantwortlich. Geheime Dokumente gibt es nicht. Falls der Nationalrat bei Einsehung der Dokumente zum Beschluss kommt (Zweidrittelmehrheit), dass Dokumente, wenn sie öffentlich werden, die Staatssicherheit gefährden, kann der Nationalrat sie für geheim erklären.
Potentiell die Staatssicherheit gefährdende Dokumente müssen vom Nationalrat mit einfacher Mehrheit freigegeben werden, wenn der Nationalrat zum Schluss kommt, dass diese die Staatssicherheit nicht gefährden.



Datenschutz



Daten sind ein unheimlich wichtiges Gut und der damit verbundene Schutz auf Privatsphäre ein Grundrecht. Daten dürfen nur dann weitergegeben werden, wenn der Betroffene dies explizit erlaubt. Diese Erlaubnis soll jederzeit widerrufen werden können. Die Zustimmung zur Verwendung von Daten muss im Einzelnen erteilt werden. Das heißt, dass Zustimmungserklärungen in AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nicht erlaubt sind. Falls Daten, die nicht explizit vom Betroffenen freigegeben sind, gehandelt werden, soll dies zu einer hohen Freiheitsstrafe führen. Wenn der Staat vorsätzlich Daten für ein Verfahren verwendet, die widerrechtlich erworben wurden, muss der betroffene Staatsanwalt eine hohe Freiheitsstrafe verbüßen. Wurden die widerrechtlich erworbenen Daten nicht vorsätzlich verwendet, sind sie schlicht nichtig.
Verwendet ein fremder Staat widerrechtlich erworbene Daten, so hat dies diplomatische Konsequenzen nachzuziehen bishin zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen!



 



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